Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 19. November 2019 reichte B. von der Institution C. beim Familiengericht Aarau (nachfolgend: Gesuchstellerin) als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Gefährdungsmeldung betreffend A. (nachfolgend: Betroffener) ein. Der Betroffene konsumiere Kokain intravenös und leide unter zunehmendem Realitätsverlust, begleitet von Verfolgungsängsten und fiktiven Bedrohungen, auch hätte es gemäss Aussagen der Eltern bereits einen Suizidversuch gegeben (vgl. KEMN.2019.789 act. 1 ff.).