der Massnahme verzichtete. Wichtige Gründe gegen die Übernahme der Massnahme bringt auch die Gesuchgegnerin nicht vor. Vielmehr lehnt sie deren Übernahme daher ab, weil bisher noch keine formelle Umplatzierung des Betroffenen stattgefunden habe (vgl. das Schreiben Gesuchgegnerin an Gesuchstellerin vom 31. Mai 2023, auf welches die Gesuchgegnerin in ihrer Stellungnahme vom 3. Juli 2023 verweist). Diesbezüglich verkennt die Gesuchgegnerin, dass aktuell kein Verfahren bei der Gesuchstellerin hängig ist (vgl. Eingabe der Gesuchstellerin vom 14. Juni 2023, Ziff. 4, S. 4) und es daher gestützt auf Art.