Der Vater des Betroffenen verstarb am tt.mm.2017, seither steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu (vgl. KEMF.2017.44). Die Mutter des Betroffenen hat seit dem 1. September 2006 ihren Wohnsitz gemäss Art. 23 Abs. 1 ZGB in W., Bezirk Brugg (vgl. Eintrag in der Gemeinderegistersysteme-Plattform [GERES- Plattform], zuletzt besucht am: 24. August 2023).