die diesbezügliche formelle Umplatzierung des Betroffenen erfolgte durch die Gesuchstellerin mit Entscheid vom 15. November 2022. Am 28. Februar 2023 trat der Betroffene auf eigenen Wunsch aus dem Heim J. aus, ohne dass er eine Anschlusslösung hatte. Sein Aufenthalt war daraufhin bis Mitte März 2023 unbekannt, seit diesem Zeitpunkt hält er sich in der Notschlafstelle E., in V. auf (vgl. Kurzbericht Beistand vom 2. Mai 2023, S. 1 [in KEZW.2023.33] und Bericht Beistand vom 27. April 2023, S. 3 [in KEBK.2023.219]). Der Vater des Betroffenen verstarb am tt.mm.2017, seither steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu (vgl. KEMF.2017.44).