2.2. Aus den Akten ergeben sich folgende unbestrittenen Eckdaten: Für den Betroffenen besteht eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB. Vom Sommer 2012 bis im Juli 2022 war er bei einer Pflegefamilie in R., Bezirk Kulm, platziert, danach bis im Oktober 2022 im teilbetreuten Wohnen bei der Institution G. in S., Bezirk Brugg. Nach einem Klinikaufenthalt in der Klinik H. in S. trat der Betroffene am 1. November 2022 in das Heim J., Bezirk Z., ein; die diesbezügliche formelle Umplatzierung des Betroffenen erfolgte durch die Gesuchstellerin mit Entscheid vom 15. November 2022.