3. 3.1. Die Gesuchstellerin ersuchte die Gesuchgegnerin mit Schreiben vom 12. Mai 2023 erneut um Übernahme der Kindesschutzmassnahme für den Betroffenen (KEZW.2023.33). 3.2. Mit Schreiben vom 31. Mai 2023 an die Gesuchstellerin lehnte die Gesuchgegnerin die Übernahme der Massnahme für den Betroffenen ab, führte aber gleichzeitig aus, sie sei "bereit, die Massnahme nach erfolgter formeller Neuplatzierung (in eine Übergangs- oder Anschlusslösung) zu übernehmen" (KEZW.2023.42 in KE.2013.1039).