2. 2.1. Gestützt auf den Antrag des Beistands vom 2. November 2022 ersuchte die Gesuchstellerin die Gesuchgegnerin mit Schreiben vom 3. Februar 2023 um Übernahme der Massnahme für den Betroffenen (KEZW.2022.79). 2.2. Mit Entscheid vom 13. März 2023 übernahm die Gesuchgegnerin die Führung der Beistandschaft für den Betroffenen per 1. April 2023 (KEZW.2022.79). 2.3. Mit Entscheid vom 30. März 2023 zog die Gesuchgegnerin ihren Entscheid vom 13. März 2023 in Wiedererwägung und lehnte die Übernahme der Beistandschaft für den Betroffenen ab (KEZW.2022.79). -3-