3.3.2. Die Tochter kümmert sich seit dem Ableben des Ehemanns der Beschwerdeführerin im Jahr […] um deren finanziellen Angelegenheiten. Gemäss den Akten verwaltet sie die Rente der Beschwerdeführerin, begleicht sämtliche Zahlungen und leitet der Beschwerdeführerin monatlich einen Betrag zur freien Verfügung weiter. Ausserdem macht sie die Steuererklärung für die Beschwerdeführerin und ist für das Einreichen der Arztrechnungen an die Krankenkasse zuständig. Gemäss den Akten erhält die Beschwerdeführerin Ergänzungsleistungen.