Erst im Rahmen der Beschwerde vom 9. Juni 2023 wurde von der Beschwerdeführerin die Aufhebung der Beistandschaft gefordert, nachdem in der Zwischenzeit eine persönliche Klärung zwischen ihr und ihrer Tochter stattgefunden hatte. Die Beschwerdeführerin wünschte dabei, dass ihre Tochter für sie die finanziellen Angelegenheiten verwalte. Diese Erklärung gab die Beschwerdeführerin im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, aus freien Stücken und ohne Beeinflussung ab, was am 7. Juni 2023 so notariell beglaubigt wurde.