3. 3.1. Aus den Akten geht hervor, dass sich die Persönlichkeit der Beschwerdeführerin nach dem Ableben ihres Ehemannes im Jahre […] stark verändert hat. Aus diesem Grund hat sich die Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter in der Vergangenheit als schwierig gestaltet. Die Tochter hat sich jedoch auch unter diesen erschwerten Umständen weiterhin bereit erklärt, die Finanzen und Administration für die Beschwerdeführerin zu erledigen, insbesondere auch, weil sie dies dem verstorbenen Vater (Ehemann der Beschwerdeführerin) versprochen hat (act. 52 und 55 in KEMN.2022.516).