3. 3.1. Gegen den der Betroffenen am 17. Mai 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid vom 1. Dezember 2022 erhob die Tochter im Namen der Betroffenen (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 9. Juni 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte die Aufhebung der errichteten Beistandschaft. 3.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juni 2023 wurde der Tochter Frist zur Einreichung einer Vollmacht für die Vertretung der Beschwerdeführerin angesetzt.