6. Der Beiständin wird aufgetragen, unverzüglich ein Inventar der zu verwaltenden Vermögenswerte per 1. Dezember 2022 (Errichtung) aufzunehmen und bis spätestens am 28. Februar 2023 dem Familiengericht einzureichen. 7. Der Beiständin wird aufgetragen, den ordentlichen Bericht und die Rechnung für die Periode vom 1. Dezember 2022 bis 30. November 2024 zu erstatten und diese dem Familiengericht bis spätestens 28. Februar 2025 unaufgefordert (im Doppel) einzureichen. 8. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 9. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -4-