- Die Betroffene bei der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, ihr gesamtes Einkommen und ihr gesamtes Vermögen sorgfältig zu verwalten (mit Ausnahme eines allfälligen angemessenen Taschengelds / Lebensunterhalts; unter anderem Zahlung der monatlichen Rechnungen, Erstellen eines Budgets, allenfalls Schuldensanierung); - die Betroffene bei der Erledigung der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, Sozialversicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen;