1.2. Anlässlich der vorinstanzlichen Anhörung vom 26. September 2022 (act. 47 ff. in KEMN.2022.516) zeigte sich die Betroffene unsicher darüber, ob ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten weiterhin von ihrer Tochter B. (nachfolgend: Tochter) erledigt werden sollen. Es wurde diesbezüglich eine Bedenkzeit von zwei Wochen vereinbart (act. 57 in KEMN.2022.516). 1.3. Im Anschluss an die Anhörung vom 26. September 2022 reichte die Spitex C. am 5. Oktober 2022 eine Bestätigung der Betroffenen ein, wonach diese einverstanden sei, dass ihre Tochter weiterhin die Finanzen für sie erledige (act. 59 f. in KEMN.2022.516).