2.2. Aus den Akten ergeben sich folgende unbestrittenen Eckdaten: Der Betroffene wohnte bis zum 31. März 2023 seit "ein paar Jahren" in S.. Seit dem 1. April 2023 wohnt er als Untermieter an der […], und ist in der Stadt Q. angemeldet (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme der Gesuchgegnerin). Der Untermietvertrag enthält eine feste Vertragsdauer bis am 31. Oktober -5- 2023 (KEZW.2023.35 und Beilage 2 zur Stellungnahme der Gesuchgegnerin).