2.4. Mit Schreiben vom 25. April 2023 erging die Stellungnahme des Beistands und des Betroffenen. Der Beistand gab gegenüber der Gesuchstellerin an, der aktuelle Mietvertrag sei zwar bis Oktober 2023 befristet, der Betroffene beabsichtige jedoch, auch ab November 2023 in Q. bleiben zu wollen, da er dort mehr Möglichkeiten für sich sehe, eine Arbeitsstelle zu finden. Der Betroffene wolle auf keinen Fall zurück in den Kanton Aargau, sondern "suche ab November in der Stadt Q. oder im Kanton eine Wohnmöglichkeit" und habe gemäss eigenen Angaben "ein paar Bewerbungen offen, wo er sich gute Chancen" ausrechne.