2.3. Im Nachgang zum telefonischen Austausch zwischen der Gesuchstellerin und der Gesuchgegnerin vom 19. April 2023 forderte die Gesuchstellerin den Beistand auf, mit dem Betroffenen in Kontakt zu treten und innert 10 Tagen verschiedene Fragen zur zukünftigen Wohnsituation und dem beabsichtigten Lebensmittelpunkt des Betroffenen zu beantworten.