ihre Zuständigkeit für die Führung der Kindesschutzmassnahmen. Die Gesuchsgegnerin hat daher zum Wohl des Betroffenen umgehend die mit Entscheid der Gesuchstellerin vom 1. Dezember 2022 angeordnete Beratung zur schulischen und gesundheitlichen Entwicklung des Betroffenen sowie betreffend rechtliche Angelegenheiten im Raum Q. aufzugleisen, umzusetzen und gegebenenfalls anderweitige Massnahmen zu prüfen. -5- 2.4. Zusammengefasst ist das nach dem Wohnsitzwechsel neu zuständige Familiengericht Aarau anzuweisen, die Führung der Kindesschutzmassnahmen zu übernehmen. 3. Das Verfahren ist kostenlos (§ 24 EG ZPO).