ratungen der E. insbesondere zu den Themen schulische und gesundheitliche Entwicklung sowie rechtliche Angelegenheiten wahrzunehmen. Am 13. Dezember 2022 zog der Betroffene mit seiner Mutter nach Q., wo er seit dem 14. Dezember 2022 (Auskunft Einwohnerdienste R. vom 5. Januar 2023 [KEMN.2022.29]) bzw. dem 15. Dezember 2022 (vgl. Eintrag in der Gemeinderegistersysteme-Plattform, zuletzt besucht am: 20. Juli 2023) seinen Wohnsitz im Sinne von Art. 25 Abs. 1 ZGB hat. Die Massnahme wurde gemäss Schreiben der E. vom 17. Januar 2023 noch nicht gestartet, da aufgrund des Umzugs des Betroffenen und seiner Mutter eine Übertragung der Weisung gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB geprüft werde.