2.2. Aus den Akten ergeben sich folgende unbestrittenen Eckdaten: Die Gesuchstellerin errichtete für den minderjährigen Betroffenen am 1. Dezember 2022 eine Massnahme im Sinne von Art. 307 Abs. 3 ZGB. So wurden er und seine Mutter angewiesen, bis zum 30. Juni 2023 regelmässige Be- -4-