Aus den Akten ergeben sich folgende unbestrittene Eckdaten: Der Betroffene und sein Vater sind im Sommer 2018 vom Irak in die Schweiz eingereist und wurden als (zwischenzeitlich abgewiesene) Asylbewerber in der kantonalen Asylunterkunft W. untergebracht (vgl. Anfrage für Mandatsträger im Kindesschutz [Beilage zum Schreiben der Gesuchstellerin an die Beiständin vom 11. Oktober 2019, Protokoll vom 25. Oktober 2019, S. 2 [KEMN.2019.690]). Nach Eingang der Gefährdungsmeldung vom 9. Oktober 2019 entzog die Gesuchstellerin mit Verfügung vom 11. Oktober 2019 dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht über den Betroffenen und