2. 2.1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist der von der Vorinstanz angeordnete Mandatsträgerwechsel. 2.2. Die gesetzlichen Vorgaben und die bundesgerichtliche Praxis insbesondere betreffend das Vorliegen einer Interessenkollision gemäss Art. 403 ZGB sind im angefochtenen Entscheid (E. 2.1 und 2.2) zutreffend wiedergegeben, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen darauf zu verweisen ist.