Der nächste ordentliche Bericht mit Rechnung ist per 30. November 2024 zu erstellen und dem Familiengericht bis zum 28. Februar 2025 unaufgefordert im Doppel einzureichen. 7. Es werden keine Kosten erhoben." 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 6. Januar 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: " Dispositiv-Ziffern 1. bis 6. des Entscheids der Vorinstanz vom 14. Dezember 2022 seien aufzuheben und der Beschwerdeführer sei in seinem Amt als Beistand zu bestätigen.