2. 2.1. Nach Eingang der Gefährdungsmeldung der Kantonspolizei Aargau vom 22. September 2022 eröffnete das Familiengericht Baden ein Verfahren zur Prüfung von kindesschutzrechtlichen Massnahmen (KEMN.2022.1492 act. 1 ff. / KEMN.2022.1493 act. 1 ff.). 2.2. Mit Entscheid vom 4. April 2023 erkannte das Familiengericht Baden (nachfolgend: Vorinstanz) im Dispositiv u.a. Folgendes (KEMN.2022.1492 / KEMN.2022.1493): " 1. Den Eltern wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, sich umgehend in ihrem Kanton für den Kurs Kinder im Blick anzumelden und diesen zu absolvieren. Die entsprechenden Anmeldungen haben sich zu richten an: […]