Angelegenheit der Koordination bedarf. Angesichts ihres Gesundheitszustandes erscheint die sachgerechte Instruktion der beauftragten Personen unwahrscheinlich (vgl. auch E-Mail der Spitex H., KEMN.2022.479 act. 24). Mit Blick auf das bisherige Vorgehen der Beschwerdeführerin ist nicht davon auszugehen, dass die Räumungsarbeiten unter ihrer Führung zügig und ordnungsgemäss erfolgen würden. Der erhöhte Unterstützungsbedarf der Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer Wohnsituation ist folglich nicht ausreichend gedeckt. Dasselbe hat in Bezug auf die weiteren administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu gelten.