Obwohl die Beschwerdeführerin bereits umfangreiche Unterstützung erhalten hat, verhinderte diese die medizinischen Notfälle nicht. Die Einschätzung der Spitex, wonach die von ihr geleistete und von der Beschwerdeführerin beanspruchte medizinische Betreuung hinsichtlich der Kopfverletzung nicht ausreichend ist und für eine weitergehende Unterstützung keine Kapazität besteht, erscheint nachvollziehbar (Gefährdungsmeldung, act. 5 und E-Mail der Spitex H., act. 24, beides in KEMN.2022.479).