Die Beschwerdeführerin lebt gemäss mehreren übereinstimmenden Berichten in äusserst unordentlichen Wohnverhältnissen (Gefährdungsmeldung, act. 4: "Messi[e]-Haushalt"; Sozialbericht, act. 10; Anhörungsprotokoll, act. 27, alles in KEMN.2022.479; Polizeibericht der G. vom 30. August 2021 [inkl. Fotos], KEMN.2021.359). In der 7-Zimmer- Liegenschaft sei lediglich noch ein Raum bewohnbar und die Küche grösstenteils zugestellt (Sozialbericht, KEMN.2022.479 act. 10). Die Elektrogeräte im Haushalt – namentlich der Geschirrspüler sowie der Herd – könnten nicht mehr bedient werden (Sozialbericht, KEMN.2022.479 act. 10).