nachvollziehbaren Gründen hinaus, obwohl sie dadurch teilweise beeinträchtigt gewesen ist (E-Mail der Spitex H., act. 24: "[Die Wunde am Kopf] sollte dringend vom Arzt angeschaut werden. Für die Augen benötigte sie eine Operation (Laserbehandlung). Die Klientin ist nicht mehr in der Lage die Termine selber zu organisieren. Es ist ihr zu viel und somit lässt sie es sein."; Anhörungsprotokoll, act. 25 Rückseite: "Frau C. bringt ein, dass [die Laserbehandlung] eigentlich keine grosse Sache wäre, nur mache die Betroffene keinen Termin ab." und "Die Betroffene erwiderte, dass dies nur ein Pflaster sei und sie deshalb nicht zum Arzt gehe.