Betreffend die jüngsten Entwicklungen der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin ist festzuhalten, dass im Zusammenhang mit einer Wunde am Kopf und einer Augenerkrankung medizinischer Handlungsbedarf besteht bzw. bis vor Kurzem bestand (Sozialbericht, act. 11; E-Mail von B., act. 24; beides in KEMN.2022.479; Beschwerde, N. 11). Trotz akuter gesundheitlicher Leiden und konträr zu ihren objektiven Gesundheitsinteressen verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Konsultation eines Arztes bzw. zögerte diese ohne Angabe von -8-