sollten, zu vereinbaren oder vereinbaren zu lassen (Beschwerde, N. 11). Bei den Rechnungen der Spitex handle es sich um einzelne Rechnungen, die aufgrund eines Missverständnisses der Krankenkasse nicht bezahlt worden und inzwischen überdies beglichen seien. Wäre sie tatsächlich nicht in der Lage, ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu besorgen, würden sich Rechnungen und Post bei ihr massenhaft stapeln (Beschwerde, N. 12). 3. 3.1. Den Akten kann in Bezug auf einen allfälligen Schwächezustand der Beschwerdeführerin das Folgende entnommen werden: