2.5. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, aus dem Sozialbericht gehe hervor, dass bei ihr zwar ein gewisser Unterstützungsbedarf bestehe, dass dieser jedoch mit dem privaten Helfernetz gewährleistet werden könne (Beschwerde, N. 8). Zwar seien einzelne Zimmer ihres Hauses zu einem gewissen Teil überstellt. Aus der -7-