Wer die Verantwortung für die Einschränkung des Besuchsrechts trage, gehe aus den Akten nicht hervor. Ihre diesbezüglichen Interventionen seien von der Beiständin während Monaten nicht gehört worden. Mit Blick auf das eingeleitete Verfahren betreffend Erweiterung des Besuchsrechts seien einzig "einige zusätzliche Daten für begleitete Besuche" geplant worden. Dies sei weder eine verbindliche Regelung noch entspreche es der ursprünglichen behördlichen Anordnung von zwei begleiteten Besuchen pro Woche (zum Ganzen vgl. Rz. 6 bis 10 sowie 19 der Beschwerde).