Aus dem Verlaufsbericht der Beiständin vom Juni 2023 lässt sich sodann schliessen, dass die Besuche entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin bzw. ihres Rechtsvertreters mit allen Kindern gemeinsam und nicht separat stattfinden. Somit sehen die Kinder die Kindesmutter während ein bis eineinhalb Stunden und nicht wie von der Beschwerdeführerin bzw. deren Rechtsvertreter behauptet lediglich 20 bis 30 Minuten (vgl. Beschwerde Rz. 15).