- die Umsetzung des begleiteten Besuchsrechts der Kindsmutter zu begleiten und bei Bedarf organisatorisch zu unterstützen. 5.2. Die Beiständin wird aufgefordert, per 31. Mai 2023 einen Verlaufsbericht betreffend die Entwicklung der Kinder und das Kontaktrecht zu erstatten. 6. Zustellung der Eingaben der Mutter vom 28. und 29. März 2023 an den Vater zur Kenntnis."