KEFU.2023.7 vom 30. Januar 2023, E. 7.3) erscheint die freiwillige Mitteilung der unterbringungsrelevanten Informationen nicht absehbar. Die Herausgabe des Gutachtens vom 29. August 2022 erscheint daher auch erforderlich, um den nötigen Informationsaustausch sicherzustellen.