Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen der Klinik H. musste die Betroffene seit Jahresbeginn mehrfach wegen Selbstschädigungen im Kantonsspital Baden notfallmässig behandelt werden. Auch wenn die Betroffene von der Klinik H. derzeit nicht per se als suizidal eingeschätzt wird, ist angesichts ihrer Verhaltensweisen (bspw. das Schlucken von Batterien und Feuerzeugen) die drohende Selbstschädigung als erheblich zu erachten (Schreiben vom 14. März 2023, KEMN.2021.299, act. 488 f.). Im Rahmen von früheren Behandlungen wurden zudem wiederholt Dritte gefährdet (Gutachten vom 29. August 2022 S. 19 ff., KEMN.2021.299, act.