In der Vergangenheit kam es von Seiten der Betroffenen wiederholt zu selbst- und fremdgefährdendem Verhalten (Entscheid des Familiengerichts KEFU.2023.7 vom 30. Januar 2023, E. 7.2; Gutachten vom 29. August 2022 S. 5 ff., KEMN.2021.299, act. 197 ff.). Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen der Klinik H. musste die Betroffene seit Jahresbeginn mehrfach wegen Selbstschädigungen im Kantonsspital Baden notfallmässig behandelt werden.