Der zuständige Revisoratsmitarbeiter hat der Beschwerdeführerin am 4. Oktober 2017 in einem persönlichen Gespräch unter Beizug einer Übersetzerin geraten, die ordentlichen Ausgaben mittels einem monatlichen Fixbetrag von bspw. Fr. 1'000.00 pro Person zu bezahlen und die unregelmässigen Ausgaben separat aufzuführen (act. 54). Die Beschwerdeführerin bringt vor, daraufhin weniger Bargeld verwendet zu haben. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sie auch in den darauffolgenden Berichtsperioden jeweils keine Belege für die unregelmässigen Ausgaben eingereicht hat.