Im Revisionsbericht vom 23. November 2021 wurde unter anderem festgehalten, dass der Bericht, die Berechnung der Ergänzungsleistungen sowie sämtliche Belege fehlten. Die Revision der Kontoauszüge habe zwar ergeben, dass die Rechnung durchaus plausibel sei und hohe - 17 - Rückerstattungen von Krankheitskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen erfolgt seien, eine Prüfung sei jedoch nicht möglich (act. 142). Die Berichterstattung wurde mit Entscheid vom 30. Juni 2022 (KEBK.2021.15/16) zur Kenntnis genommen, formell aber nicht genehmigt. Die Berichtsperiode wurde bei zwei Jahren belassen (act. 162 ff.).