Zudem seien keine Unterlagen betreffend die Hilflosenentschädigung, die Invalidenrente und die Ergänzungsleistungen beigelegt. Das Revisorat hielt in diesem Sinne fest, dass die Rechnung besser geführt sei und die Beiständin einen Pauschalbetrag von Fr. 1'000.00 für Kost und Logis abhebe. Da Belege fehlten, könne die Rechnung jedoch nicht vollständig geprüft werden. Die Rückerstattung der Krankheitskosten über die Ergänzungsleistungen funktioniere recht gut, es werde regelmässig etwas eingereicht.