6.5. Betreffend die Berichte für die Periode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 hielt das Revisorat im Rahmen der Vorprüfung fest, dass die Rechnung durchaus plausibel erscheine und ein paar wenige Belege vorhanden seien. Jedoch fehlten insbesondere Belege für die Rechnung der Stiftung E._____ sowie die Rückerstattung der Krankheitskosten durch die Krankenkasse und die SVA. Diese seien zwar eingefordert worden, jedoch bestehe die Gefahr der Fristüberschreitung, da die Geltendmachung relativ knapp erfolgt sei. Zudem seien keine Unterlagen betreffend die Hilflosenentschädigung, die Invalidenrente und die Ergänzungsleistungen beigelegt.