Zudem wurden erneut die nicht korrekt eingereichten Krankheitskosten thematisiert. Im Nachgang zum Gespräch nahm das Revisorat mit der Gemeinde S._____ Kontakt auf (vgl. Schreiben vom 30. Oktober 2017 in act. 59 f.). Diese unterstützte die Idee, dass die Beschwerdeführerin aufgefordert werden solle, mindestens einmal im Quartal den Sozialdienst der Gemeinde zu besuchen, um die Finanzen der Betroffenen zu besprechen. Die Gemeinde S.__