6.4. Anlässlich des Berichtsprüfungsverfahrens im Jahr 2017 fand ein weiteres persönliches Gespräch mit der Beschwerdeführerin statt, wobei dieses Mal eine Übersetzerin beigezogen wurde (act. 54). Erneut wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass die vielen Bargeldbezüge nicht transparent seien. Der zuständige Revisor riet der Beschwerdeführerin stattdessen einen monatlichen Pauschalbetrag von bspw. Fr. 1'000.00 pro Person mittels Dauerauftrag auf ihr Konto zu überweisen und die ausserordentlichen Ausgaben separat aufzuführen. Zudem wurden erneut die nicht korrekt eingereichten Krankheitskosten thematisiert.