Am Gespräch zeigte sich insbesondere, dass die Beschwerdeführerin nach wie vor keine umfassende Kenntnis darüber hatte, welche Kosten sie im Rahmen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen als Krankheits- und Behinderungskosten rückfordern könne (act. 37 f.). Im Übertragungsentscheid vom 5. Januar 2017 (KEMN.2016.345/346) wurde die Beschwerdeführerin betreffend Form und Inhalt der Berichts- und Rechnungsführung insbesondere auf die Merkblätter und Vorlagen des Handbuchs für private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger verwiesen (act. 41 ff.).