6.3. Im Rahmen der Überführung der altrechtlichen Massnahme unter das neue Recht fand am 11. November 2016 ein Gespräch zwischen der zuständigen Sozialarbeiterin und der Beschwerdeführerin statt. Am Gespräch zeigte sich insbesondere, dass die Beschwerdeführerin nach wie vor keine umfassende Kenntnis darüber hatte, welche Kosten sie im Rahmen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen als Krankheits- und Behinderungskosten rückfordern könne (act.