Auf das erhaltene Schreiben reagierte sie abwehrend und wenig einsichtig (vgl. Schreiben vom 15. August 2016 in act. 25). Die damals zuständige Mitarbeiterin des Revisorats erklärte der Beschwerdeführerin daraufhin in einem erneuten persönlichen Gespräch, wie die Rechnungsablage in Zukunft aussehen müsse, damit sie vom Revisorat geprüft werden könne. Insbesondere wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass die getätigten Anschaffungen transparent gemacht werden müssen (act. 26). Mit Schreiben vom 30. August 2016 wurde der Beschwerdeführerin zudem eine Broschüre in italienischer Sprache zugestellt, welche ihr - 15 -