Zudem habe sich die Sachbearbeiterin dazu bereit erklärt, dass sie der Beschwerdeführerin in Zukunft bei der Zusammenstellung der Unterlagen gerne helfen könne, z.B. sei es denkbar, mit der Beschwerdeführerin quartalsweise die Finanzen/Rechnungsführung bzw. die einzureichenden Unterlagen zu besprechen. Bei solch einer effektiven subsidiären Unterstützung durch das Revisorat erübrige sich der Entzug des Aufgabenbereichs Administration und Finanzen, weshalb die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Wiedererwägung des angefochtenen Entscheides gestellt habe, der jedoch abgelehnt worden sei.