In fachlicher Hinsicht geht es um die für die Ausübung des konkreten Mandats nötigen Fachkompetenzen. Das Gesetz geht davon aus, dass es nach wie vor einfachere Beistandschaften gibt, die eine Privatperson ohne spezielles Fachwissen, aber mit Lebenserfahrung, gesundem Menschenverstand, Sozialkompetenz und gutem Willen führen kann. Es gibt auch Beistandschaften, die in psychologischer, sozialer, medizinischer Hinsicht und/oder nach Grösse und Art des zu verwaltenden Vermögens so komplex sind, dass es besonderes Fachwissen braucht und deshalb in der Regel eine Berufsbeistandsperson mit dem Mandat zu betrauen ist.