Unter persönlicher und fachlicher Eignung wird heute professionelle Handlungskompetenz verstanden, die sich aus Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz ergibt (KOKES – Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht, 2012, Rz. 6.7). In persönlicher Hinsicht ist im Allgemeinen erforderlich, dass die Beistandsperson über charakterliche Reife und Zuverlässigkeit verfügt sowie vertrauenswürdig, kommunikativ und bereit ist, für andere Personen zu sorgen (REUSSER, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Auflage 2022, N. 22 zu Art.