" 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden, Familiengericht, Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde vom 17. November 2022 aufzuheben und es seien die Aufgabenbereiche Einkommens- und Vermögensverwaltung der seit 1. Januar 2013 bestehenden Vertretungsbeistandschaft bei der Beschwerdeführerin zu belassen.